Der Dieselhype ist irgendwie sehr unausgewogen. Bekannt ist, dass Dieselmotoren einen höheren Wirkungsgrad haben als Benzinmotoren.
Im Spektrum Newsletter (NL) gibt es heute (2019-02-19) einen interessanten Artikel zu dem Dieselthema:
https://www.spektrum.de/news/wie-die-schadstoffdebatte-eskalierte/1624616?utm_medium=newsletter&utm_source=sdw-nl&utm_campaign=sdw-nl-daily&utm_content=heute
Offensichtlich hat hier ein großer Irrtum stattgefunden. Ich nehme aber an, da muss noch einiges an Recherche hineingesteckt werden. Ein Schwerpunkt solcher Recherche müsste die Durchleuchtung der epidemiologischen Methoden, die den Studien zugrunde liegen, sein.
Ein Zitat aus dem Bericht im Spektrum:
Das Fazit des BdP-Vorstandes aus der Summe der Antworten: »Die
überwältigende Mehrheit richtet Ihren Fokus der Bemühungen nicht auf
einzelne Grenzwerte, den alleinigen Kampf gegen Dieselabgase oder NO,
sondern auf den gemeinsamen sinnvollen Einsatz gegen Luftverschmutzung
durch Verbrennungsprodukte im Allgemeinen.« Es gehe um maximale
Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität. Dabei müsse sich die
Gesellschaft entscheiden, wie viel sie bereit ist für einen optimalen
Gesundheitsschutz zu investieren.
Im Positionspapier der DGP (Deutsch Gesellschaft der Pulmonologie) ist auffällig, dass NO2 als
einzelne Komponente nicht in den Vordergrund gerückt wird, sondern
zumeist von der Luftbelastung durch Verbrennungsprozesse im Allgemeinen
gesprochen wird. Stickoxide gelten als halbwegs repräsentativer
Indikator für die Luftbelastung.
und weiter unten schreibt der Artikel im Spektrum:
Auch ohne Köhlers medienträchtige Aussagen war die DGP bei der
Formulierung des Positionspapiers schon sicher, dass die Debatte um
Grenzwerte uns noch lange beschäftigen wird. »Bisher gibt es keine
eindeutigen Hinweise auf Schwellenwerte von Schadstoffkonzentrationen,
unterhalb derer keine Gesundheitseffekte zu erwarten sind«, heißt es
dort. Sprich: Hier gibt es noch viel zu erforschen. Gemeint war damit
aber wohl eher die Möglichkeit, dass die Grenzwerte sogar noch strenger
werden könnten und man die Mechanismen besser verstehen will –
jedenfalls nicht das, was Dieter Köhler der Republik verkünden will.
German: einige Ereignisse und Gedanken zu meinen Speziellen Themen aus dem Bereicht Klimaphysik, Astrophysik, Politik und Erlebnisse. English: some events and thoughts regarding my special topics from climate physice, astrophysics, politics and "adventures"
Dienstag, 19. Februar 2019
Donnerstag, 14. Februar 2019
Hetze im Internet - neuere Entwicklungen
Illegale Hetze im Internet: EU-Verhaltenskodex zeigt Wirkung
IT-Unternehmen
reagieren immer schneller auf rassistische und fremdenfeindliche
Online-Hetze: die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der
gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 72 Prozent der
Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden. Das zeigt die vierte
Bewertung des EU-Verhaltenskodexes, den die EU-Kommission heute
(Montag) in Brüssel vorgestellt hat. Als der Kodex im Jahr 2016
eingeführt wurde, lagen diese Werte noch bei 40 bzw. 28 Prozent.
Allerdings zeigt der Bericht, dass die IT-Unternehmen noch ihre
Rückmeldungen an die Nutzer verbessern müssen.
04/02/2019
Im
Laufe des Jahres 2018 haben mit Google+, Instagram, Snapchat und
Dailymotion vier weitere Unternehmen beschlossen, dem Kodex beizutreten.
Heute hat auch die französische Spieleplattform „jeuxvideo.com“ ihre
Teilnahme angekündigt. Im Mai 2016 hatten sich Facebook, Twitter,
YouTube und Microsoft mit einem Verhaltenskodex dazu verpflichtet, die
Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen.
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte hierzu: „Die heutige Bewertung zeigt, dass die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft Ergebnisse zeitigt. Die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und werden unverzüglich tätig, um sie bei Bedarf zu entfernen. Diese Quote ist mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2016. Vor allem aber funktioniert der Kodex, weil er die Freiheit der Meinungsäußerung achtet. Das Internet ist ein Ort, den Menschen aufsuchen, um mit einem einzigen Klick Ansichten zu teilen und Informationen zu finden. Niemand sollte sich wegen illegaler Hetze im Internet unsicher oder bedroht fühlen."
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte an: „Illegale Hetze im Internet ist nicht nur eine Straftat, sie stellt auch eine Bedrohung der freien Meinungsäußerung und der demokratischen Gesellschaft dar. Ich habe im Mai 2016 den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Online-Hetze auf den Weg gebracht, weil wir dringend etwas gegen dieses Phänomen tun mussten. Zweieinhalb Jahre später können wir sagen, dass wir den richtigen Ansatz gefunden und europaweit einen Standard für die Lösung dieses ernsten Problems gesetzt haben, ohne Abstriche am Schutz der Meinungsfreiheit zu machen. ”
Der Verhaltenskodex hat seit seiner Annahme im Jahr 2016 zu kontinuierlichen Fortschritten geführt; die jüngste Bewertung bestätigt, dass die IT-Unternehmen umgehend auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze reagieren. Allerdings müssen sie noch die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen.
Die Unternehmen entfernen illegale Inhalte immer schneller, schießen dabei aber nicht über das Ziel hinaus: Am Anteil der entfernten Inhalte lässt sich ablesen, dass sie das Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin respektieren. Zudem sind dank des Kodex Partnerschaften zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, nationalen Behörden und IT-Plattformen entstanden, die sich Sensibilisierung und Aufklärung zum Ziel gesetzt haben.
Hintergrund
Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und FremdenfeindlichkeitDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• gilt „die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“ als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.
Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.
In Reaktion auf die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Online-Hetze präsentierte die Europäische Kommission im Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen „Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im InternetDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••“.
Am 7. Dezember 2016 hatte die Kommission die Ergebnisse einer ersten Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodexes vorgestellt. Die Ergebnisse der zweiten und dritten Bewertungsrunde wurden am 1. Juni 2017 und am 19. Januar 2018 veröffentlicht und haben gezeigt, dass weitere Fortschritte erzielt wurden.
Am 28. September 2017 nahm die Kommission eine MitteilungDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• an, in der den Plattformen Leitlinien für Melde- und Abhilfeverfahren an die Hand gegeben werden, um gegen rechtswidrige Online-Inhalte vorzugehen. In diesen Leitlinien wird deutlich hervorgehoben, wie wichtig die Bekämpfung von Hetze im Internet ist, und die Notwendigkeit unterstrichen, die Umsetzung des Verhaltenskodexes weiter voranzubringen.
Eine Empfehlung der Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-InhaltenDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• wurde am 1. März 2018 veröffentlicht. Diese befasst sich in einem allgemeinen Teil mit allen Arten von illegalen Inhalten und in einem spezifischen Teil mit besonderen Maßnahmen, die Plattformen zur Bekämpfung von terroristischen Inhalten ergreifen müssen. Unter den Vorgaben, die für alle Arten von illegalen Inhalten gelten, nennt die Empfehlung klarere „Melde- und Abhilfeverfahren“, effizientere Instrumente und proaktive Technologien, stärkere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Grundrechte, besondere Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Bekämpfung illegaler Hetze im Internet – EU-Verhaltenskodex gewährleistet rasche Reaktionen
Factsheet mit Schlüsselzahlen zur vierten Bewertung des VerhaltenskodexesDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••
Factsheet: Wie der Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet beiträgtDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••
Fragen und Antworten zur vierten BewertungDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet
Pressekontakt: Katrin Abele (link sends e-mail), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und Nikola John (link sends e-mail), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail (link sends e-mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte hierzu: „Die heutige Bewertung zeigt, dass die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft Ergebnisse zeitigt. Die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und werden unverzüglich tätig, um sie bei Bedarf zu entfernen. Diese Quote ist mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2016. Vor allem aber funktioniert der Kodex, weil er die Freiheit der Meinungsäußerung achtet. Das Internet ist ein Ort, den Menschen aufsuchen, um mit einem einzigen Klick Ansichten zu teilen und Informationen zu finden. Niemand sollte sich wegen illegaler Hetze im Internet unsicher oder bedroht fühlen."
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte an: „Illegale Hetze im Internet ist nicht nur eine Straftat, sie stellt auch eine Bedrohung der freien Meinungsäußerung und der demokratischen Gesellschaft dar. Ich habe im Mai 2016 den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Online-Hetze auf den Weg gebracht, weil wir dringend etwas gegen dieses Phänomen tun mussten. Zweieinhalb Jahre später können wir sagen, dass wir den richtigen Ansatz gefunden und europaweit einen Standard für die Lösung dieses ernsten Problems gesetzt haben, ohne Abstriche am Schutz der Meinungsfreiheit zu machen. ”
Der Verhaltenskodex hat seit seiner Annahme im Jahr 2016 zu kontinuierlichen Fortschritten geführt; die jüngste Bewertung bestätigt, dass die IT-Unternehmen umgehend auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze reagieren. Allerdings müssen sie noch die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen.
Die Unternehmen entfernen illegale Inhalte immer schneller, schießen dabei aber nicht über das Ziel hinaus: Am Anteil der entfernten Inhalte lässt sich ablesen, dass sie das Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin respektieren. Zudem sind dank des Kodex Partnerschaften zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, nationalen Behörden und IT-Plattformen entstanden, die sich Sensibilisierung und Aufklärung zum Ziel gesetzt haben.
Hintergrund
Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und FremdenfeindlichkeitDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• gilt „die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“ als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.
Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.
In Reaktion auf die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Online-Hetze präsentierte die Europäische Kommission im Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen „Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im InternetDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••“.
Am 7. Dezember 2016 hatte die Kommission die Ergebnisse einer ersten Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodexes vorgestellt. Die Ergebnisse der zweiten und dritten Bewertungsrunde wurden am 1. Juni 2017 und am 19. Januar 2018 veröffentlicht und haben gezeigt, dass weitere Fortschritte erzielt wurden.
Am 28. September 2017 nahm die Kommission eine MitteilungDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• an, in der den Plattformen Leitlinien für Melde- und Abhilfeverfahren an die Hand gegeben werden, um gegen rechtswidrige Online-Inhalte vorzugehen. In diesen Leitlinien wird deutlich hervorgehoben, wie wichtig die Bekämpfung von Hetze im Internet ist, und die Notwendigkeit unterstrichen, die Umsetzung des Verhaltenskodexes weiter voranzubringen.
Eine Empfehlung der Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-InhaltenDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• wurde am 1. März 2018 veröffentlicht. Diese befasst sich in einem allgemeinen Teil mit allen Arten von illegalen Inhalten und in einem spezifischen Teil mit besonderen Maßnahmen, die Plattformen zur Bekämpfung von terroristischen Inhalten ergreifen müssen. Unter den Vorgaben, die für alle Arten von illegalen Inhalten gelten, nennt die Empfehlung klarere „Melde- und Abhilfeverfahren“, effizientere Instrumente und proaktive Technologien, stärkere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Grundrechte, besondere Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Bekämpfung illegaler Hetze im Internet – EU-Verhaltenskodex gewährleistet rasche Reaktionen
Factsheet mit Schlüsselzahlen zur vierten Bewertung des VerhaltenskodexesDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••
Factsheet: Wie der Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet beiträgtDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••
Fragen und Antworten zur vierten BewertungDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet
Pressekontakt: Katrin Abele (link sends e-mail), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und Nikola John (link sends e-mail), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail (link sends e-mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Versuch, die sog. Klimaskeptiker zu überzeugen vom AGW
A. Die Physik, die hinter dem Klimawandel steckt.
Um die ¨ewigen¨ Klimaskeptiker zu überzeugen, habe ich überlegt, wie man eine Analogie zur Absorption von CO2 und H2O im Infraroten Licht auf das sichtbare Licht übertragen kann.
Dazu scheint es sinnvoll, KMnO4 zu benutzen. Der Versuch besteht aus zwei Teilen.
I. der Nachweis von Absorption im Spektrographen.
II. Der Nachweis der Energieabsorption anhand einer Temperaturerhöhung des Lösungsmittels.
Zu I.
man leitet weißes Licht durch eine Küvette und sieht beim Ausgang des Spektrografen ein kontinuierliches Spektrum.
Dann gibt man etwas KMnO4 hinzu. es sollte eine Absorptionsbande erscheinen. Gibt man mehr hinzu, so sollte die Absorption stärker werden. Damit ist der Beweis erbracht, dass KMnO4 sich im Sichtbaren ähnlich verhält, wie CO2 oder H2O im Infraroten.
Zu II.
Der Versuchsaufbau ist genau wie unter I. Allerdings wird jetzt der Energieverlust aufgrund der Absorption gemessen. Die Hypothese lautet:
Wenn es einen Energieverlust durch diese Absorption gibt, dann müsste sich das Lösungsmittel (in diesem Fall Wasser) erwärmen. Dies könnte mit einem sehr genauen Thermometer gemessen werden (Beckmann-Thermometer).
Spektrale Verteilung der Lichtabsorption von KMnO4
Die Spektrale Absorption von KMnO4 wird im folgenden anhand von Artikeln aus dem Internet dargestellt.
Hier ist das Absorptionsspektrum von Kaliumpermanganat dargestellt (potassium permanganate). Dabei ist eigenartig, dass die Absorption größer als "1" ist. Die weiter unten dargestetllte Kurve (Abb. 4) enthält dieses Problem nicht!
Es ist besser, das ganze in Farbe darzustellen:
Um die ¨ewigen¨ Klimaskeptiker zu überzeugen, habe ich überlegt, wie man eine Analogie zur Absorption von CO2 und H2O im Infraroten Licht auf das sichtbare Licht übertragen kann.
Dazu scheint es sinnvoll, KMnO4 zu benutzen. Der Versuch besteht aus zwei Teilen.
I. der Nachweis von Absorption im Spektrographen.
II. Der Nachweis der Energieabsorption anhand einer Temperaturerhöhung des Lösungsmittels.
Zu I.
man leitet weißes Licht durch eine Küvette und sieht beim Ausgang des Spektrografen ein kontinuierliches Spektrum.
Dann gibt man etwas KMnO4 hinzu. es sollte eine Absorptionsbande erscheinen. Gibt man mehr hinzu, so sollte die Absorption stärker werden. Damit ist der Beweis erbracht, dass KMnO4 sich im Sichtbaren ähnlich verhält, wie CO2 oder H2O im Infraroten.
Zu II.
Der Versuchsaufbau ist genau wie unter I. Allerdings wird jetzt der Energieverlust aufgrund der Absorption gemessen. Die Hypothese lautet:
Wenn es einen Energieverlust durch diese Absorption gibt, dann müsste sich das Lösungsmittel (in diesem Fall Wasser) erwärmen. Dies könnte mit einem sehr genauen Thermometer gemessen werden (Beckmann-Thermometer).
Spektrale Verteilung der Lichtabsorption von KMnO4
Die Spektrale Absorption von KMnO4 wird im folgenden anhand von Artikeln aus dem Internet dargestellt.
Es ist besser, das ganze in Farbe darzustellen:
Das linke Spektrum stammt von weißem Licht - es durchstrahlt reines Wasser. Das rechte ist an der grünen Stelle getrübt. das entspricht dem obigen Bild in Bezug auf die Absorption durch KMnO4.
In einem anderen Artikel wird (s/w) die Absorption von KMnO4 so dargestellt:
These: Lichtabsorption macht sich in Temperaturerhöhung bemerkbar
Die absorbierte Lichtenergie müsste sich bemerkbarmachen durch eine geringe - sehr geringe - Temperaturerhöhung der Lösung.
Diese Anordnung müsste in einem eigenen Versuch verifiziert werden. Dazu benötige ich also eine Lichtquelle mit weißem Licht, einen Spalt, durch den das weiße Licht geht, Linsen für den parallelen Strahlengang, eine Küvette, Kaliumpermanganat, einen Spektrographen bzw. eine Anordnung von Prismen, sowie für den zweiten Versuch ein genaues Thermometer, mit dem man eine Genauigkeit von 0,01°C erreichen kann.
Die Anordnung könnte dann so aussehen:
Als Prismenspektrometer:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a6/Versuchsaufbau.svg
oder:
Oder mit einem Gitterspektrographen:
Wird noch ergänzt !
B. Politiische Aspekte
Es gibt noch einen politischen Aspekt, der nachdenklich macht, hier ein Link aus der Internetzeitung Project-Syndicate:
https://www.project-syndicate.org/bigpicture/getting-to-green?barrier=accesspaylog
(Wird fortgesetzt!)
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